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Vereinsinformation: 1/2006 - Dezember 2006

Vorwort
Kommentar zum Behindertengleichstellungsgesetz
Ein perfektes Leben, gibt es das ?
Freizeitgestaltung
Ungehindert Behindert?
Kunst und Kaffee 17. bis 19. März 2006
Bildung - Fahrradführerschein

Vereininternes


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Vorwort:


Liebe Mitglieder, liebe Freunde des Vereines Miteinander leben,

es ist kaum zu glauben, bald zeigen uns die Kalender das Jahr 2007 an, und ich weiss nicht ob dieses Jahr für Euch auch so schnell vergangen ist wie für mich. Es ist jedoch schön und ein gutes Gefühl, wenn man sagen kann: «Ja, wir haben wieder was bewegt, Hilfe leisten können, Menschen Freude und Unterstützung bringen können!»
Unser Verein ist seit 1990 tätig, feiert in 3 Jahren sein 20jähriges Bestehen und es freut mich und im Namen des gesamten Vorstandes wirklich sehr, daß seine Mitglieder und Unterstützer ihm die Treue halten. Das gibt uns auch die Kraft miteinander weiter zu machen: wie aufzuzeigen, zu mahnen, zu helfen, zu unterstützen, zu informieren, damit ein Zusammenleben behinderter und nichtbehinderter für uns alle ein noch Besseres wird und auch bleibt.
Immer wieder treffen wir auf Menschen die uns erzählen von unserem Verein gehört zu haben und möchten dann etwas genauer wissen was unsere Aufgaben sind und warum wir das tun, wo es doch Caritas, Volkshilfe und Lebenshilfe und sonstige Verbände gibt.
Warum wir das tun ist einfach gesagt: «Weil wir alles Menschen sind, die ein Teil ihrer Freizeit freiwillig und ehrenamtlich zur Verfügung stellen möchten, was für unsere Gesellschaft wichtig ist, nicht alles kann bezahlt werden, und diese Arbeit für uns selbst eine große Berreicherung in unserem Herzen ist.
Wesentlicher Zweck des Vereines besteht darin, sich für den Schutz und die Förderung behinderter Menschen einzusetzten. Er hilft ebenso diesem Personenkreis die soziale und auch berufliche Eingliederung in unserer Gesellschaft zu ermöglichen, ihnen ein würdiges Leben zu sichern und deren Angehörigen Beratung und Hilfe zu geben. Es ist uns sehr wichtig Kommunikation und Informationen einer breiten Öffentlichkeit zukommen zu lassen. Durch gesellige Zusammenkünfte, Freizeitaktivitäten, Kulturveranstaltungen und Projekte möchten wir behinderten und nichtbehinderten Menschen die Möglichkeit geben sich ganz offen und frei zu begegnen.
Durch unsere Tätigkeiten haben wir auch schon Partner gefunden, die unsere Arbeit bereichern. So wie Freak-Radio in Wien, etliche Sponsoren aus der Stadt Tulln , Verein Rollon aus Tirol und Salzburg,, die Unterstützer der Stadtgemeinde und Verein MÖWE aus Tulln nicht zu vergessen. Ein herzliches Danke an alle!
Das Jahr 2006 war für behinderte Menschen ein sehr wichtiges und entscheidendes Jahr, denn das am 6. Juli 2005 im Nationalrat beschlossene Bundes-Behindertengleichstellungs-gesetz ist mit 1. 1. 2006 in Kraft getreten. Im Inneren dieses Informationsblattes finden Sie mehr darüber. Es mag einiges noch nicht zufriedenstellend sein, es ist aber wieder ein weiterer Schritt zu Gleichberechtigung und Antidiskriminierung behinderter Menschen getan worden. Darüber müssen wir uns freuen.
Mit 1. Juni 2006 ist auch die Übergangsfrist, die Vereinsstatuten auf das neue Vereinsgesetz zu ändern, abgelaufen. Wir haben uns entschlossen unsere Statuten so zu verfassen, daß auch Menschen mit Lernschwächen sie verstehen können. Sie wurden amtlich bestätigt und Sie können Sie auf den weiteren Seiten durchlesen. Weiters ist unser Verein nicht nur mit unserer Webseite www.miteinanderleben.at im Internet vertreten, sondern ist auch im NÖ Vereinsnetz unter www.freiwillige-in-noe.at zu finden. Es ist uns wichtig, diese Plattform zu nutzen, damit wird unsere Arbeit auch gewürdigt und wir können zugleich andere Menschen mit gleicher Gesinnung, die uns helfen möchten, finden.

Ich habe mich bemüht, dieses Informationsblatt vom Inhalt reichhaltig und kostengünstig zu halten, viel Spass daran. Verbringt die letzten Tage im Jahr hoffentlich nach Euren Wünschen! Sage nochmals jedem von Herzen Danke , wünsche gesegnete Feiertage und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2007.

Eure Obfrau

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Kommentar zum Behindertengleichstellungsgesetz
Dieses Gesetz ist mit 1.1.2006 in Kraft getreten.

Von Mag. Wolfgang Glaser, Rollstuhlfahrer

Wir bringen diesen Bericht, weil auch wir bei unserem Ausflug nach Salzburg zum Christkindlmarkt erlebt haben, wie weit wir noch von freier Beweglichkeit mit dem Rollstuhl entfernt sind, wo wir doch nur mit einem Rollstuhlfahrer unterwegs waren und alles so weit wie möglich vorher organisiert hatten. Sie unter Freizeit.Ob ein bis zur Hälfte gefülltes Glas als halb voll oder halb leer gesehen wird, liegt bekanntlich im Auge des Betrachters und ist in erster Linie wohl eine Frage der Interpretation.

Beide Sichtweisen haben dabei sicher ihre Berechtigung, wobei es nur allzu menschlich ist, daß manche, die das Glas als halbvoll betrachten der Meinung sind, die anderen, die das Glas als halbleer betrachten, sehen das falsch, während manche die das Glas als halbleer betrachten auch nicht selten der Meinung sind, daß alle, die das Glas als halb voll sehen, völlig auf dem Holzweg sind.

Ähnlich ist es auch beim Thema Behindertengleich-stellungsgesetz: Es gibt Personen, die im Behinderten-gleichstellungsgesetz vor allem die darin vorgesehenen Verbesserungsschritte in Richtung Gleichstellung sehen, während andere beharrlich darauf hinweisen, was darin noch fehlt. Dr. Franz-Joseph Huainigg zum Beispiel, den ich persönlich sehr schätze, gehört dabei eher zu jenen Personen, die das Glas des Behindertengleichstel-lungesetzes, nicht zuletzt wohl wegen seiner Funktion als Behindertensprecher der ÖVP, als halb voll betrachten. Damit das Glas der Behindertengleichstellung allerdings voller wird, braucht es auch jene engagierten Menschen wie z.B die VertreterInnen des Aktionsbündnisses „Österreich für Behindertenrechte“, die immer wieder auf die Mängel dieses Gesetzes hinweisen.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, warum sich seitens der regierenden Parteien niemand von vorneherein für ein gefülltes Glas stark gemacht hat, anstatt sich mit einem halbleeren Glas zufrieden zu geben, das dann in mühsamer Kleinarbeit tröpfchenweise aufgefüllt werden muss.

Unabhängig davon, ob man das halbgefüllte Glas der Behindertengleichstellung in Österreich nun als halb voll oder halb leer betrachtet , ist es eine unumstrittene Tatsache, dass es in vielen Bereichen des Lebens für Menschen mit Behinderung auch nach dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes noch immer ein langer Weg zur Gleichstellung ist. Ein offener Brief, den Franz Joseph Huainigg vor kurzem veröffentlicht hat, könnte bei manchen Menschen, die diesen Brief lesen, euphorische Hoffnungen wecken. Wer allerdings glaubt, dass am 1.1. 2006 für alle Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des Lebens das Recht auf Gleichstellung im Alltag spürbar wird, der wird enttäuscht sein.

Es ist unbestritten, dass zumindest die Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache als ein Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in unserem Land zu betrachten ist, doch in vielen Bereichen ist das derzeit vorliegende Behindertengleichstellungsgesetz noch zu schwach, um unmittelbar spürbare Verbesserungen im Alltag von Menschen mit Behinderung zu bewirken.

Einer der größten Mängel an diesem Gesetz liegt meiner Meinung nach in der sehr großzügigen Übergangsfrist für Barrierefreiheit. Damit die Möglichkeit der Bekämpfung von bestehenden Barrieren nicht noch auf viele weitere Jahre hinausgezögert wird, halte ich eine Übergangsfrist von bis zu 10 Jahren eindeutig als viel zu lang. Wer wie ich fast täglich mit dem Rollstuhl öffentliche Verkehrsmittel benutzt oder wer sich je am Wohnungsmarkt um eine barrierefreie Wohnung bemüht hat, weiß, was ich meine.

Hier Vergleiche mit anderen europäischen Ländern anzustellen, die noch längere Übergangsfristen vorsehen, finde ich wirklich bedenklich. Wir sollten uns lieber an Ländern orientieren, wo Menschen mit Behinderung mit ihren Gleichstellungsrechten positive Erfahrungen machen, anstatt zu argumentieren, dass es Staaten gibt, die hier noch schlechtere Bedingungen bieten.

Erst vor kurzem, als ich mit dem Zug von Linz nach Graz fuhr, wurde mir wieder bewusst, wie dringend notwendig insbesondere die Barrierefreiheit des öffentlichen Verkehrs in Österreich wäre. Es gibt im Jahr 2005 noch keine einzige Zugverbindung zwischen der zweit- und drittgrößten Stadt Österreichs, bei der man mit einem Faltrollstuhl - geschweige denn mit einem Elektrorollstuhl in den Fahrgastraum hineinkommt und daran wird sich wohl auch 2006 nichts ändern. Weitere 10 Jahre auf einen wirklich barrierefreien Zug zu warten, empfinde ich, in Anbetracht der heutigen modernen technischen Möglichkeiten, als unnötige Zumutung. Im Vergleich zu anderen europäischen Industrieländern sind wir hier in Österreich noch ein Entwicklungsland.

Eine weiterer Mangel des österreichischen Behindertengleichstellungsgesetzes ist die Tatsache, dass es zwar einen materiellen und immateriellen Schadenersatz bei Verletzung des Diskriminierungsverbotes bietet, aber keinen Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung. Weiters sieht das Behindertengleichstellungsgesetz ein relativ schwaches Verbandsklagerecht vor: Die nun beschlossene Regelung enthält nämlich nur ein Vorschlagsrecht der ÖAR für eine Verbandsklage. Dieser Vorschlag braucht dann eine 2/3 Mehrheit im Bundesbehindertenbeirat. Es ist nicht einzusehen, warum die ÖAR hier eine Monopolstellung erhält und alle anderen Behindertenverbände davon ausgeschlossen sind und das Einbringen einer Verbandsklage nur in Form eines Vorschlages und nur über den Bundesbehindertenbeirat möglich ist.

Sofern Dr. Franz-Joseph Huainigg und ich in 10 Jahren überhaupt noch leben und nicht inzwischen eine andere Bundesregierung die festgelegten Übergangsfristen des Bundesgleichstellungsgesetzes noch großzügiger erweitert hat, würde ich gerne mit ihm die erreichten und inzwischen im Alltag spürbaren Gleichstellungsrechte in einem barrierefreien Lokal, das mit barrierefreien sanitären Anlagen ausgestattet ist und das ich mit einem barrierefreien öffentlichen Verkehrsmittel erreicht habe, bejubeln und feiern.

Danke an Herrn Mag. Wolfgang Glaser für seinen Kommentar.
Da viele Gesetze aus unseren Bundesländern sich doch voneinander unterscheiden, wie bei der Bauordnung usw. müssen doch auch die Länder das Behindertengleichstellungsgesetz mitverankern.
So hat der Verein Miteinander leben per Mail am 3. August dieses Jahres folgende Anfrage an Frau LR Dr. Petra Bohuslav geschrieben:
« In diesem Jahr ist das Behindertengleichstellungsgesetz auf Bundesebene in Kraft getreten. Viel Länder wie Vlbg, OÖ, Tirol haben auf der Basis dieses Gesetztes ein eigenes Landesgesetz verfasst bzw. noch in Arbeit. (Vbg: Chancengleichheitsgesetz) Unsere Frage an Sie: „ Hat das Land NÖ schon eines oder arbeitet es daran. Wenn ja, bitte können Sie es uns zukommen lassen.
Wir möchten daher auch ihre Antwort darauf in unserer Zeitung wiedergeben [ Siehe Brief ]
Dieses Behindertengleichstellungsgesetz zeigt schon Folgen:
Die NÖN berichtete auf der Wirtschaftseite in der 39 Woche dieses Jahres:

Wer beim Wohnbau Pflegeeinbauten berücksichtigt, darf sich über mehr Geld aus der Wohnbauförderung freuen!
Eine neue Wohnform für das Alter, das «betreute Wohnen» soll in den nächsten Jahren in NÖ forciert werden. Jährlich will das Land 400 Wohneinheiten fertigstellen, die «pflegegerecht» ausgestattet sind und die die Möglichkeit von gemeinschaftlicher Betreuung offen lassen». So LR Wolfgang Sobotka, der über die Wohnbauförderung Anreize schaffen will.
Im großvolumigen Wohnbau bekommen Bauträger zusätzlich zur bestehenden Wohnbauförderung 25 % mehr Darlehen, wenn sie «pflegegerecht» bauen. Kriterien sind dafür u. a. Barrierefreiheit, breitere Türen, Aufzüge, größere Sanitäreinrichtungen mit Haltegriffen, eine Notrufanlage usw.
Auch im Eigenheim soll pflegegerechtes Wohnen stärker gefördert werden: Hat man eine pflegebedürftige Person im Haushalt, erhöht sich das Wohnbauförderungsdarlehen um Euro 7.500,-.
Im Zuge der Althaussanierung werden Pflegeeinbauten – etwa ein Treppenlift – 100 % der Sanierungskosten anerkannt und mit einem Zinsenzuschuß von 5 % der Darlehenssumme gefördert.

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Ein perfektes Leben, gibt es das ?

«Wann ist ein Menschenleben nicht mehr lebenswert? Reicht es, daß ein Finger fehlt, ein Fuß oder müssen es schon beide sein? Wo wird die Grenze gezogen?» Das fragt sich unsere engagierte Obfrau Gerlinde Zickler und ist entsetzt über das Urteil des Obersten Gerichtshofes, der einen österr. Gynäkologen zur Schadensersatzzahlung an die Eltern eines Kindes mit Down-Syndrom verurteilt hat. Der Arzt soll die damals noch schwangere Frau nicht eindrücklich genug auf die Möglichkeit der Geburt eines Kindes mit Behin-derung hingewiesen haben.

Dieses Urteil ist für unsere Obfrau ein weiteres Indiz für die voranschreitende Politik, Behinderung zu vermeiden. In Vorarlberg ist im vergangenem Jahr kein Kind mit Down-Syndrom auf die Welt gekommen. Wo sind sie alle geblieben? Das macht sie traurig und verursacht ihr Angst. In welche Zeit gehen wir? Die Botschaft dieser Entwicklung ist eindeutig! «Du sollst besser nicht geboren werden, deine Geburt ist ein einziges Leid- für dich, deine Familie und die ganze Gesellschaft!»

Bis kurz vor der Geburt darf ein voraussichtlich behindertes Kind noch aus dem Mutterleib genommen werden. Unsere Obfrau möchte Elternpaaren, die vor so einer schweren Entscheidung stehen keine Vorschriften «und schon gar nicht schlechtes Gewissen» machen. Sie möchte aber den Zeitgeist anprangern, der behinderte Menschen diskriminiert, indem das Schreckgespenst Behinderung verbreitet wird.
Es ist nicht möglich alles im Leben im Griff zu haben. Eine Behinderung ist oft nur die Folge eines kleinen Augenblickes, eine falsche Zellteilung, eine Erkrankung während der Schwangerschaft, Sauerstoffmangel bei der Geburt usw. Es passieren einfach unvorhersehbare Dinge und niemand hat das Recht, ein nicht perfektes Leben in Frage zu stellen oder gar für Leben und Tod zu entscheiden. Eltern werden mit Vorwürfen behaftet, sie hätten sich doch für die Abtreibung entscheiden können.

Wenn unsere behinderten Menschen nicht ausgeschlossen werden, sondern alle zusammenhelfen, dann können Barrieren gesprengt werde. Die Menschheit gewinnt an Charakter und an Werten. Unsere Obfrau hat selbst erlebt, dass Behinderung schlimm sein kann, das ist ein Teil der Wahrheit. Der andere Teil ist aber auch, dass ein solches Leben erfüllt und fröhlich sein kann und sehr lebenswert.
Und seien wir einmal ganz ehrlich: Im Leben hat jeder sein Paket zu tragen.
Unsere Obfrau ist aber auch immer wieder erstaunt, daß sich offensichtlich gesunde Menschen immer wieder gerne an jenen orientieren, die es nicht leicht haben. «Vielleicht gerade deshalb, weil sie verwundert feststellen, daß man trotz Handicaps zufrieden und glücklich sein kann!»
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Freizeitgestaltung:

Was wir im kommenden Jahr so alles unternehmen möchten und welche Wünsche noch nicht erfüllt werden konnten, besprechen wir Anfang des Jahres.
Ein Fixprogramm ist schon die Therme Laa geworden. Das haben wir im Frühjahr genossen.
Eine Kutschenfahrt war schon lange geplant und dieses Jahr gab es eine Möglichkeit. Das Rosenheim in Tulln lud zum Tag der offenen Tür ein.
Ein lang gehegter Wunsch einiger Bewohner des Caritas Wohnhauses ging nach aufwendiger Vorbereitung am 25. November in Erfüllung. Wir besuchten den Christkindlmarkt in Salzburg.
Abfahrt vom Tullner Hauptbahnhof um 07:05 Uhr – das heißt Aufstehen um 05:30 Uhr. Alle freuen sich auf den Ausflug und vergessen bei einem Schläfchen im EC 160 nach Salzburg den zeitigen Weckruf.
Viele neue Eindrücke und freundliche Leute in Salzburg hinterlassen bei uns schöne, bleibende Erinnerungen. Da wir ebenso viele Begleiter wie Menschen mit Behinderung waren, konnten wir den Christkindlmarkt in Kleingruppen von 2 bis 4 Personen erforschen.
Kutschenfahrten, Krippenausstellung, Weihnachtsmann, Punschstandl u.v.m. ließen wir uns nicht entgehen. Nach einem späten Mittagessen im Sternenkeller und einer kurzen Shoppingtour ging es erschöpft nach Hause. [ Bildergalerie ]
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Ungehindert Behindert?

In sehr vielen Bereichen fragt man sich, wozu wir überhaupt Gesetze haben und wie diese ausgelegt bzw. gehandhabt werden.
z.B. Werden bei Bauten öffentliche Gelder verwendet, so haben diese behindertengerecht ausgeführt zu sein. In der Praxis wird nur bei direkter Bedarfsanmeldung so gebaut, was dem Zufallsprinzip entspricht.
Oder – Erfahrungen aus unserem Ausflug:
Unser Rollstuhlfahrer Paul Rothen erkundigt sich beim Fahrkartenschalter was er für die Reise nach Salzburg tun muss.
Negativ:
Erste Reaktion: Nur Fahrplanauskunft, den Rest über die Hotline 05 1717 – 5. Erst nach beharrlichem Nachfragen bekommt er eine etwas genauere Auskunft. Bei der folgenden Hebelift- (Einstiegshilfe) Bestellung über die Hotline 1717-5 - die übrigens überaus freundlich war – stellte sich heraus, dass diese keinen Zugriff auf einzelne Bahnhöfe mit Umsteigschwierigkeiten haben. Ein Spießrutenlauf, der von mir als Insider geklärt wird.
Positiv:
Nach Anlaufschwierigkeiten gab es dann Bemühungen und Entgegenkommen an allen Stellen – sogar einen dicken Weihnachtsbonus - Danke. In der Gesamtorganisation wurden die Probleme aufgezeigt und zur Klärung weitergeleitet.
Negativ:
In Salzburg fahren zwar fast nur Niederflurbusse, aber in frequenzstarken Zeiten ist es einem Rollstuhlfahrer fast unmöglich, zum Fahrer vorzudringen um sich für die Rampe anzumelden. Die Herdentiere (sonst höfliche Menschen) drängen sich unaufhaltsam vor bis der Bus voll ist.
Das klingt jetzt alles so negativ; nein, behinderte Menschen sind Probleme gewohnt und unser Ausflug war ein sehr schönes Erlebnis mit vielen freundlichen Bekanntschaften.
Positiv:
Bei der Gemeinde Tulln wird endlich bei Gehsteigneu – und Umbauten auf Menschen mit Einschränkungen Rücksicht genommen.
Resümee: Man braucht leider für jede Kleinigkeit Gesetze und Verordnungen um Menschen zum Umdenken zu bewegen. Menschen die als Argumentation die hohen Kosten anführen, sollten darüber nachdenken, dass vielleicht schon morgen auch Sie betroffen sein könnten. Ein bisschen Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft schadet keinem, ersetzt oft Gesetze und macht allen das Leben angenehmer. Wenn Behinderung zur Normalität geworden ist, rücken Kosten und Mühen in den Hintergrund.
Arbeiten wir alle daran

Ihr Ernst Tille

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Kunst und Kaffee 17. bis 19. März 2006

In diesem Jahr war es uns wieder möglich 3 Tage hindurch die Türen für Kunst und Kaffee auf zu machen. Dies war nur mit kräftiger Unterstützung des Kulturamtes der Stadt Tulln möglich. Ein herzliches Dankeschön auf Frau Kulturstadträtin Mag. Susanne Schimek. Der Minoritensaal war ein schönes Ambiente für diese Veranstaltung. Die Besucher äußerten sich sehr bewegt über die Gestaltung dieses offenen Kaffeehauses, und das nur für drei Tage. Es freut uns auch ganz besonders, daß wir im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung durch die Bildversteigerung ROJO, eine Gemeinschaftsarbeit der Künstlerin Gerlinde Zickler und Josef Kühn aus Wien, einen beträchtlichen Geldbetrag dem Verein EXIT aus Tulln überreichen konnten, zudem der Ersteigerer dieses Bildes, Herr LadgAbg. Helmuth Cervenka es ganz überraschend dem Wohnhaus der Caritas in Tulln weitergegeben hat.
Da können wir wirklich sagen: Das war ein Miteinander leben!!! Und auch geben !!!
Wir möchten auch den Menschen von Freak Radio aus Wien herzlich danken. Freak Radio ist für uns schon ein richtiger Partner geworden. Sie helfen uns immer wieder unsere Anliegen aber auch unsere Arbeit in die Öffentlichkeit zu bringen. Auch das ist notwendig, wahrgenommen zu werden.
Bedanken möchten wir uns auch bei den Besuchern, denn auch sie sind uns wichtig. Denn erst dann macht eine Veranstaltung Freude und Sinn. Viele Besucher sind der Lohn und Dank zugleich für uns alle, behindert und nichtbehindert. Programm und Bildergalerie [ hier ]

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Bildung - Fahrradführerschein

Das gemeinsame Lernen von Menschen mit und ohne Behinderung ist methodisch bisher fast nur während der Schulzeit in Integrationsklasssen gegeben. Auf dem Erwachsenenbildungssektor gibt es weder methodische Konzepte noch konkrete Angebote des Integrativen Lernens.
Wir vom Verein Miteinander leben müssen immer wieder erfahren, daß es in Tulln in Wirklichkeit noch immer schwer ist, diesen Menschen, was Weiterbildung betrifft, passende Möglichkeiten zu bieten.
So haben wir es uns auch zur Aufgabe gemacht unseren behinderten Menschen in Tulln zu helfen, Möglichkeiten dafür zu finden und zu schaffen.
Die Volkshochschule in Meidlung hat es schon geschafft. Ingesamt 36 Kurse ermöglichen es ca. 340 Teilnehmern pro Jahr, sich zu zahlreichen Themen weiterzubilden. Alle für Menschen mit Lernschwierigkeiten und geistiger Behinderung. Besonders den behinderten Menschen, die eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt anstreben, werden EDV-Schulungen, Englisch, Lesen, Schreiben, Rechnen, Gesprächstraining angeboten.
Wichtig ist es auch für diese Menschen Begegnungsorte zu schaffen, wo die Möglichkeit des «Miteinander Lernens» erlebbar wird. Themen gäbe es viele:
wie «Konflikte regeln», «Schreibwerkstatt», «Gesunde Ernährung», «Bewegen und Malen», «Theaterspielen» usw.
In Tulln machen wir nur kleine Schritte. So hat uns die Volkshochschule schon EDV-Kurse ermöglicht, doch aus Mangel an Räumlichkeiten stehen sie nicht mehr auf dem Plan.
Schwierig ist es auch in der Musikschule, auch dort konnte noch kein Projekt mit behinderten Menschen verwirklicht werden. So bildet sich eine Gruppe behinderter Menschen im Caritas-Wohnhaus musikalisch weiter.
Das ist schade, denn so lange öffentliche Institutionen für Menschen mit Behinderung nicht wirklich offen sind, bleibt ein unliebsames Gefühl im Bauch, so können wir nie «Miteinander lernen – und voneinander lernen.
In diesem Jahr konnten wir einigen Bewohnern des Caritashauses in Tulln eine Fahrradprüfung ermöglichen. Erwachsene brauchen ja keinen Fahrradführerschein. Jedoch alle wollten die Kenntnisse verbessern und eine Bestätigung ihres Könnens zu ihrem perönlichen Schutz und auch derer im Straßenverkehr. Ein Polzeiinspektor soll die Prüfung vornehmen! Philipp, ein 10jähriger Bub wollte auch mitmachen. Er hat sich nicht gescheut, mit etwas «anders Aussehenden» zur Prüfung zu gehen. Das war ein tolles Erlebnis, viel hatten sie gelernt und gepaukt. Bei der schriftlichen Prüfung gab es sogar Höchstpunkte. Geschafft haben sie es alle. Nun sind sie stolz. Im nächsten Jahr können wir ganz bestimmt vom Fahrradausflug berichten. Bildergalerie [ hier ]

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Vereininternes

1. Fünf Vorstandssitzungen wurden in diesem Vereinsjahr abgehalten. Die Mitgliederversammlung fand am 24. November 2006 in unserem Vereinslokal in Tulln unter Beisein von 12 Mitgliedern statt. Es gibt einige Änderungen.

- Die Vereinsstatuten haben wir mit einfachen Worten geschrieben, sodass die Texte auch für Menschen mit Leseschwäche und anderen Beeinträchtigungen verstehen können. Diese wurden auch von der Amtsbehörde genehmigt und bestätigt. (siehe im Blattinneren).
- Die kooptierte Kassierin Elisabeth Schneider, sowie ihre Vertretung Monika Görtz wurde von der Mitgliederversammlung mit einstimmiger Mehrheit gewählt.
- Frau Monika Wurm hat aus privaten Gründen die Schriftführertätigkeit zurückgelegt. Wir haben dafür auch Verständnis und bedanken uns für ihre langjährige Arbeit und wünschen uns, dass sie unsere Arbeit weiterhin unterstützt. Ein Ersatz muss noch gefunden werden. Es haben sich glücklicher Weise schon Interessenten gemeldet.
- Der restliche Vorstand ist auf seinem Platz geblieben.

2. Unsere Homepage wurde von unserem Webgestalter Herrn Walter Orleth auf den neuesten Stand gebracht.
Herzlichen Dank für seine guten Ideen und rasche Umsetzung. Er ist immer für neue Bilder und für Interessantes offen und stellt dies auch so schnell als möglich auf unsere Seiten im Internet.Wir bitten auch um Ihre Meinung! Schauen Sie auch rein, sie werden laufend informiert und mit schönen Bildern belohnt!3. Unser Mitgliederstand ist seit Jahren gleich geblieben! Wir danken Ihnen für Ihre Treue!Es ist eine Bestätgung unserer Arbeit. Es gibt auch viele kleine Unterstützer, auch herzlichen Dank dafür. Mitglieder braucht jeder Verein, sie sind die Basis und geben uns finanzielle so wie mentale Kraft weiter zu arbeiten.

4. Seit Jahren ist unser Mitgliedsbeitrag von Euro 26,- gleich geblieben. Inzwischen ist das Porto für Briefsendungen und Zeitung, Papier, Telefongeb. teurer geworden. Daher hat die Mitgliederversammlung beschlossen den Mitgliedsbeitrag ab 2007 um 1 Euro, also auf Euro 27,- zu erhöhen.

 
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Ihre Anliegen richten Sie bitte an:
Verein Miteinander leben
Frauentorgasse 41
3430 Tulln
Tel. 02272/61086
www.miteinanderleben.at
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buero@miteinanderleben.at