Vereinsinformation:
1/2006 - Dezember 2006
Vorwort
Kommentar zum Behindertengleichstellungsgesetz
Ein perfektes Leben, gibt es das ?
Freizeitgestaltung
Ungehindert Behindert?
Kunst und Kaffee 17. bis 19. März 2006
Bildung - Fahrradführerschein
Vereininternes
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Vorwort:
Liebe Mitglieder, liebe Freunde des Vereines Miteinander leben,
es ist kaum zu glauben,
bald zeigen uns die Kalender das Jahr 2007 an, und ich weiss
nicht ob dieses Jahr für Euch auch so schnell vergangen
ist wie für mich. Es ist jedoch schön und ein gutes
Gefühl, wenn man sagen kann: «Ja, wir haben wieder
was bewegt, Hilfe leisten können, Menschen Freude und Unterstützung
bringen können!»
Unser Verein ist seit 1990 tätig, feiert in 3 Jahren sein
20jähriges Bestehen und es freut mich und im Namen des
gesamten Vorstandes wirklich sehr, daß seine Mitglieder
und Unterstützer ihm die Treue halten. Das gibt uns auch
die Kraft miteinander weiter zu machen: wie aufzuzeigen, zu
mahnen, zu helfen, zu unterstützen, zu informieren, damit
ein Zusammenleben behinderter und nichtbehinderter für
uns alle ein noch Besseres wird und auch bleibt.
Immer wieder treffen wir auf Menschen die uns erzählen
von unserem Verein gehört zu haben und möchten dann
etwas genauer wissen was unsere Aufgaben sind und warum wir
das tun, wo es doch Caritas, Volkshilfe und Lebenshilfe und
sonstige Verbände gibt.
Warum wir das tun ist einfach gesagt: «Weil wir alles
Menschen sind, die ein Teil ihrer Freizeit freiwillig und ehrenamtlich
zur Verfügung stellen möchten, was für unsere
Gesellschaft wichtig ist, nicht alles kann bezahlt werden, und
diese Arbeit für uns selbst eine große Berreicherung
in unserem Herzen ist.
Wesentlicher Zweck des Vereines besteht darin, sich für
den Schutz und die Förderung behinderter Menschen einzusetzten.
Er hilft ebenso diesem Personenkreis die soziale und auch berufliche
Eingliederung in unserer Gesellschaft zu ermöglichen, ihnen
ein würdiges Leben zu sichern und deren Angehörigen
Beratung und Hilfe zu geben. Es ist uns sehr wichtig Kommunikation
und Informationen einer breiten Öffentlichkeit zukommen
zu lassen. Durch gesellige Zusammenkünfte, Freizeitaktivitäten,
Kulturveranstaltungen und Projekte möchten wir behinderten
und nichtbehinderten Menschen die Möglichkeit geben sich
ganz offen und frei zu begegnen.
Durch unsere Tätigkeiten haben wir auch schon Partner gefunden,
die unsere Arbeit bereichern. So wie Freak-Radio in Wien, etliche
Sponsoren aus der Stadt Tulln , Verein Rollon aus Tirol und
Salzburg,, die Unterstützer der Stadtgemeinde und Verein
MÖWE aus Tulln nicht zu vergessen. Ein herzliches Danke
an alle!
Das Jahr 2006 war für behinderte Menschen ein sehr wichtiges
und entscheidendes Jahr, denn das am 6. Juli 2005 im Nationalrat
beschlossene Bundes-Behindertengleichstellungs-gesetz ist mit
1. 1. 2006 in Kraft getreten. Im Inneren dieses Informationsblattes
finden Sie mehr darüber. Es mag einiges noch nicht zufriedenstellend
sein, es ist aber wieder ein weiterer Schritt zu Gleichberechtigung
und Antidiskriminierung behinderter Menschen getan worden. Darüber
müssen wir uns freuen.
Mit 1. Juni 2006 ist auch die Übergangsfrist, die Vereinsstatuten
auf das neue Vereinsgesetz zu ändern, abgelaufen. Wir haben
uns entschlossen unsere Statuten so zu verfassen, daß
auch Menschen mit Lernschwächen sie verstehen können.
Sie wurden amtlich bestätigt und Sie können Sie auf
den weiteren Seiten durchlesen. Weiters ist unser Verein nicht
nur mit unserer Webseite www.miteinanderleben.at im Internet
vertreten, sondern ist auch im NÖ Vereinsnetz unter www.freiwillige-in-noe.at
zu finden. Es ist uns wichtig, diese Plattform zu nutzen, damit
wird unsere Arbeit auch gewürdigt und wir können zugleich
andere Menschen mit gleicher Gesinnung, die uns helfen möchten,
finden.
Ich habe mich bemüht,
dieses Informationsblatt vom Inhalt reichhaltig und kostengünstig
zu halten, viel Spass daran. Verbringt die letzten Tage im Jahr
hoffentlich nach Euren Wünschen! Sage nochmals jedem von
Herzen Danke , wünsche gesegnete Feiertage und ein gesundes,
erfolgreiches Jahr 2007.
Eure Obfrau
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Kommentar
zum Behindertengleichstellungsgesetz
Dieses Gesetz ist mit 1.1.2006 in Kraft getreten.
Von Mag. Wolfgang Glaser, Rollstuhlfahrer
Wir bringen diesen Bericht, weil auch wir bei unserem Ausflug
nach Salzburg zum Christkindlmarkt erlebt haben, wie weit wir
noch von freier Beweglichkeit mit dem Rollstuhl entfernt sind,
wo wir doch nur mit einem Rollstuhlfahrer unterwegs waren und
alles so weit wie möglich vorher organisiert hatten. Sie
unter Freizeit.Ob ein bis zur Hälfte gefülltes Glas
als halb voll oder halb leer gesehen wird, liegt bekanntlich im
Auge des Betrachters und ist in erster Linie wohl eine Frage der
Interpretation.
Beide Sichtweisen haben dabei sicher ihre Berechtigung,
wobei es nur allzu menschlich ist, daß manche, die das
Glas als halbvoll betrachten der Meinung sind, die anderen,
die das Glas als halbleer betrachten, sehen das falsch, während
manche die das Glas als halbleer betrachten auch nicht selten
der Meinung sind, daß alle, die das Glas als halb voll
sehen, völlig auf dem Holzweg sind.
Ähnlich ist es auch beim Thema Behindertengleich-stellungsgesetz:
Es gibt Personen, die im Behinderten-gleichstellungsgesetz vor
allem die darin vorgesehenen Verbesserungsschritte in Richtung
Gleichstellung sehen, während andere beharrlich darauf
hinweisen, was darin noch fehlt. Dr. Franz-Joseph Huainigg zum
Beispiel, den ich persönlich sehr schätze, gehört
dabei eher zu jenen Personen, die das Glas des Behindertengleichstel-lungesetzes,
nicht zuletzt wohl wegen seiner Funktion als Behindertensprecher
der ÖVP, als halb voll betrachten. Damit das Glas der Behindertengleichstellung
allerdings voller wird, braucht es auch jene engagierten Menschen
wie z.B die VertreterInnen des Aktionsbündnisses „Österreich
für Behindertenrechte“, die immer wieder auf die
Mängel dieses Gesetzes hinweisen.
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die
Frage, warum sich seitens der regierenden Parteien niemand von
vorneherein für ein gefülltes Glas stark gemacht hat,
anstatt sich mit einem halbleeren Glas zufrieden zu geben, das
dann in mühsamer Kleinarbeit tröpfchenweise aufgefüllt
werden muss.
Unabhängig davon, ob man das halbgefüllte
Glas der Behindertengleichstellung in Österreich nun als
halb voll oder halb leer betrachtet , ist es eine unumstrittene
Tatsache, dass es in vielen Bereichen des Lebens für Menschen
mit Behinderung auch nach dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes
noch immer ein langer Weg zur Gleichstellung ist. Ein offener
Brief, den Franz Joseph Huainigg vor kurzem veröffentlicht
hat, könnte bei manchen Menschen, die diesen Brief lesen,
euphorische Hoffnungen wecken. Wer allerdings glaubt, dass am
1.1. 2006 für alle Menschen mit Behinderung in allen Bereichen
des Lebens das Recht auf Gleichstellung im Alltag spürbar
wird, der wird enttäuscht sein.
Es ist unbestritten, dass zumindest die Anerkennung
der österreichischen Gebärdensprache als ein Meilenstein
auf dem Weg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
in unserem Land zu betrachten ist, doch in vielen Bereichen
ist das derzeit vorliegende Behindertengleichstellungsgesetz
noch zu schwach, um unmittelbar spürbare Verbesserungen
im Alltag von Menschen mit Behinderung zu bewirken.
Einer der größten Mängel an
diesem Gesetz liegt meiner Meinung nach in der sehr großzügigen
Übergangsfrist für Barrierefreiheit. Damit die Möglichkeit
der Bekämpfung von bestehenden Barrieren nicht noch auf
viele weitere Jahre hinausgezögert wird, halte ich eine
Übergangsfrist von bis zu 10 Jahren eindeutig als viel
zu lang. Wer wie ich fast täglich mit dem Rollstuhl öffentliche
Verkehrsmittel benutzt oder wer sich je am Wohnungsmarkt um
eine barrierefreie Wohnung bemüht hat, weiß, was
ich meine.
Hier Vergleiche mit anderen europäischen
Ländern anzustellen, die noch längere Übergangsfristen
vorsehen, finde ich wirklich bedenklich. Wir sollten uns lieber
an Ländern orientieren, wo Menschen mit Behinderung mit
ihren Gleichstellungsrechten positive Erfahrungen machen, anstatt
zu argumentieren, dass es Staaten gibt, die hier noch schlechtere
Bedingungen bieten.
Erst vor kurzem, als ich mit dem Zug von Linz
nach Graz fuhr, wurde mir wieder bewusst, wie dringend notwendig
insbesondere die Barrierefreiheit des öffentlichen Verkehrs
in Österreich wäre. Es gibt im Jahr 2005 noch keine
einzige Zugverbindung zwischen der zweit- und drittgrößten
Stadt Österreichs, bei der man mit einem Faltrollstuhl
- geschweige denn mit einem Elektrorollstuhl in den Fahrgastraum
hineinkommt und daran wird sich wohl auch 2006 nichts ändern.
Weitere 10 Jahre auf einen wirklich barrierefreien Zug zu warten,
empfinde ich, in Anbetracht der heutigen modernen technischen
Möglichkeiten, als unnötige Zumutung. Im Vergleich
zu anderen europäischen Industrieländern sind wir
hier in Österreich noch ein Entwicklungsland.
Eine weiterer Mangel des österreichischen
Behindertengleichstellungsgesetzes ist die Tatsache, dass es
zwar einen materiellen und immateriellen Schadenersatz bei Verletzung
des Diskriminierungsverbotes bietet, aber keinen Anspruch auf
Unterlassung und Beseitigung. Weiters sieht das Behindertengleichstellungsgesetz
ein relativ schwaches Verbandsklagerecht vor: Die nun beschlossene
Regelung enthält nämlich nur ein Vorschlagsrecht der
ÖAR für eine Verbandsklage. Dieser Vorschlag braucht
dann eine 2/3 Mehrheit im Bundesbehindertenbeirat. Es ist nicht
einzusehen, warum die ÖAR hier eine Monopolstellung erhält
und alle anderen Behindertenverbände davon ausgeschlossen
sind und das Einbringen einer Verbandsklage nur in Form eines
Vorschlages und nur über den Bundesbehindertenbeirat möglich
ist.
Sofern Dr. Franz-Joseph Huainigg und ich in
10 Jahren überhaupt noch leben und nicht inzwischen eine
andere Bundesregierung die festgelegten Übergangsfristen
des Bundesgleichstellungsgesetzes noch großzügiger
erweitert hat, würde ich gerne mit ihm die erreichten und
inzwischen im Alltag spürbaren Gleichstellungsrechte in
einem barrierefreien Lokal, das mit barrierefreien sanitären
Anlagen ausgestattet ist und das ich mit einem barrierefreien
öffentlichen Verkehrsmittel erreicht habe, bejubeln und
feiern.
Danke an Herrn Mag. Wolfgang Glaser für
seinen Kommentar.
Da viele Gesetze aus unseren Bundesländern sich doch voneinander
unterscheiden, wie bei der Bauordnung usw. müssen doch
auch die Länder das Behindertengleichstellungsgesetz mitverankern.
So hat der Verein Miteinander leben per Mail am 3. August dieses
Jahres folgende Anfrage an Frau LR Dr. Petra Bohuslav geschrieben:
« In diesem Jahr ist das Behindertengleichstellungsgesetz
auf Bundesebene in Kraft getreten. Viel Länder wie Vlbg,
OÖ, Tirol haben auf der Basis dieses Gesetztes ein eigenes
Landesgesetz verfasst bzw. noch in Arbeit. (Vbg: Chancengleichheitsgesetz)
Unsere Frage an Sie: „ Hat das Land NÖ schon eines
oder arbeitet es daran. Wenn ja, bitte können Sie es uns
zukommen lassen.
Wir möchten daher auch ihre Antwort darauf in unserer Zeitung
wiedergeben [ Siehe
Brief ]
Dieses Behindertengleichstellungsgesetz zeigt schon Folgen:
Die NÖN berichtete auf der Wirtschaftseite in der 39 Woche
dieses Jahres:
Wer beim Wohnbau Pflegeeinbauten berücksichtigt,
darf sich über mehr Geld aus der Wohnbauförderung
freuen!
Eine neue Wohnform für das Alter, das «betreute Wohnen»
soll in den nächsten Jahren in NÖ forciert werden.
Jährlich will das Land 400 Wohneinheiten fertigstellen,
die «pflegegerecht» ausgestattet sind und die die
Möglichkeit von gemeinschaftlicher Betreuung offen lassen».
So LR Wolfgang Sobotka, der über die Wohnbauförderung
Anreize schaffen will.
Im großvolumigen Wohnbau bekommen Bauträger zusätzlich
zur bestehenden Wohnbauförderung 25 % mehr Darlehen, wenn
sie «pflegegerecht» bauen. Kriterien sind dafür
u. a. Barrierefreiheit, breitere Türen, Aufzüge, größere
Sanitäreinrichtungen mit Haltegriffen, eine Notrufanlage
usw.
Auch im Eigenheim soll pflegegerechtes Wohnen stärker gefördert
werden: Hat man eine pflegebedürftige Person im Haushalt,
erhöht sich das Wohnbauförderungsdarlehen um Euro
7.500,-.
Im Zuge der Althaussanierung werden Pflegeeinbauten –
etwa ein Treppenlift – 100 % der Sanierungskosten anerkannt
und mit einem Zinsenzuschuß von 5 % der Darlehenssumme
gefördert.
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Ein
perfektes Leben, gibt es das ?
«Wann
ist ein Menschenleben nicht mehr lebenswert? Reicht
es, daß ein Finger fehlt, ein Fuß oder müssen
es schon beide sein? Wo wird die Grenze gezogen?»
Das fragt sich unsere engagierte Obfrau Gerlinde Zickler
und ist entsetzt über das Urteil des Obersten Gerichtshofes,
der einen österr. Gynäkologen zur Schadensersatzzahlung
an die Eltern eines Kindes mit Down-Syndrom verurteilt
hat. Der Arzt soll die damals noch schwangere Frau nicht
eindrücklich genug auf die Möglichkeit der
Geburt eines Kindes mit Behin-derung hingewiesen haben.
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Dieses
Urteil ist für unsere Obfrau ein weiteres Indiz für
die voranschreitende Politik, Behinderung zu vermeiden.
In Vorarlberg ist im vergangenem Jahr kein Kind mit Down-Syndrom
auf die Welt gekommen. Wo sind sie alle geblieben? Das
macht sie traurig und verursacht ihr Angst. In welche
Zeit gehen wir? Die Botschaft dieser Entwicklung ist eindeutig!
«Du sollst besser nicht geboren werden, deine Geburt
ist ein einziges Leid- für dich, deine Familie und
die ganze Gesellschaft!»
Bis kurz vor der Geburt darf ein voraussichtlich behindertes
Kind noch aus dem Mutterleib genommen werden. Unsere Obfrau
möchte Elternpaaren, die vor so einer schweren Entscheidung
stehen keine Vorschriften «und schon gar nicht schlechtes
Gewissen» machen. Sie möchte aber den Zeitgeist
anprangern, der behinderte Menschen diskriminiert, indem
das Schreckgespenst Behinderung verbreitet wird. |
Es
ist nicht möglich alles im Leben im Griff zu haben.
Eine Behinderung ist oft nur die Folge eines kleinen Augenblickes,
eine falsche Zellteilung, eine Erkrankung während
der Schwangerschaft, Sauerstoffmangel bei der Geburt usw.
Es passieren einfach unvorhersehbare Dinge und niemand
hat das Recht, ein nicht perfektes Leben in Frage zu stellen
oder gar für Leben und Tod zu entscheiden. Eltern
werden mit Vorwürfen behaftet, sie hätten sich
doch für die Abtreibung entscheiden können.
Wenn unsere behinderten Menschen nicht ausgeschlossen
werden, sondern alle zusammenhelfen, dann können
Barrieren gesprengt werde. Die Menschheit gewinnt an Charakter
und an Werten. Unsere Obfrau hat selbst erlebt, dass Behinderung
schlimm sein kann, das ist ein Teil der Wahrheit. Der
andere Teil ist aber auch, dass ein solches Leben erfüllt
und fröhlich sein kann und sehr lebenswert.
Und seien wir einmal ganz ehrlich: Im Leben hat jeder
sein Paket zu tragen.
Unsere Obfrau ist aber auch immer wieder erstaunt, daß
sich offensichtlich gesunde Menschen immer wieder gerne
an jenen orientieren, die es nicht leicht haben. «Vielleicht
gerade deshalb, weil sie verwundert feststellen, daß
man trotz Handicaps zufrieden und glücklich sein
kann!» |
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Freizeitgestaltung:
Was wir im kommenden
Jahr so alles unternehmen möchten und welche Wünsche
noch nicht erfüllt werden konnten, besprechen wir Anfang
des Jahres.
Ein Fixprogramm ist schon die Therme Laa geworden. Das haben wir
im Frühjahr genossen.
Eine Kutschenfahrt war schon lange geplant und dieses Jahr gab
es eine Möglichkeit. Das Rosenheim in Tulln lud zum Tag der
offenen Tür ein.
Ein lang gehegter Wunsch einiger Bewohner des Caritas Wohnhauses
ging nach aufwendiger Vorbereitung am 25. November in Erfüllung.
Wir besuchten den Christkindlmarkt in Salzburg.
Abfahrt vom Tullner Hauptbahnhof um 07:05 Uhr – das heißt
Aufstehen um 05:30 Uhr. Alle freuen sich auf den Ausflug und vergessen
bei einem Schläfchen im EC 160 nach Salzburg den zeitigen
Weckruf.
Viele neue Eindrücke und freundliche Leute in Salzburg hinterlassen
bei uns schöne, bleibende Erinnerungen. Da wir ebenso viele
Begleiter wie Menschen mit Behinderung waren, konnten wir den
Christkindlmarkt in Kleingruppen von 2 bis 4 Personen erforschen.
Kutschenfahrten, Krippenausstellung, Weihnachtsmann, Punschstandl
u.v.m. ließen wir uns nicht entgehen. Nach einem späten
Mittagessen im Sternenkeller und einer kurzen Shoppingtour ging
es erschöpft nach Hause. [
Bildergalerie ] |
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Ungehindert
Behindert? In
sehr vielen Bereichen fragt man sich, wozu wir überhaupt
Gesetze haben und wie diese ausgelegt bzw. gehandhabt werden.
z.B. Werden bei Bauten öffentliche Gelder verwendet, so
haben diese behindertengerecht ausgeführt zu sein. In der
Praxis wird nur bei direkter Bedarfsanmeldung so gebaut, was
dem Zufallsprinzip entspricht.
Oder – Erfahrungen aus unserem Ausflug:
Unser Rollstuhlfahrer Paul Rothen erkundigt sich beim Fahrkartenschalter
was er für die Reise nach Salzburg tun muss.
Negativ:
Erste Reaktion: Nur Fahrplanauskunft, den Rest über die
Hotline 05 1717 – 5. Erst nach beharrlichem Nachfragen
bekommt er eine etwas genauere Auskunft. Bei der folgenden Hebelift-
(Einstiegshilfe) Bestellung über die Hotline 1717-5 - die
übrigens überaus freundlich war – stellte sich
heraus, dass diese keinen Zugriff auf einzelne Bahnhöfe
mit Umsteigschwierigkeiten haben. Ein Spießrutenlauf,
der von mir als Insider geklärt wird.
Positiv:
Nach Anlaufschwierigkeiten gab es dann Bemühungen und Entgegenkommen
an allen Stellen – sogar einen dicken Weihnachtsbonus
- Danke. In der Gesamtorganisation wurden die Probleme aufgezeigt
und zur Klärung weitergeleitet.
Negativ:
In Salzburg fahren zwar fast nur Niederflurbusse, aber in frequenzstarken
Zeiten ist es einem Rollstuhlfahrer fast unmöglich, zum
Fahrer vorzudringen um sich für die Rampe anzumelden. Die
Herdentiere (sonst höfliche Menschen) drängen sich
unaufhaltsam vor bis der Bus voll ist.
Das klingt jetzt alles so negativ; nein, behinderte Menschen
sind Probleme gewohnt und unser Ausflug war ein sehr schönes
Erlebnis mit vielen freundlichen Bekanntschaften.
Positiv:
Bei der Gemeinde Tulln wird endlich bei Gehsteigneu –
und Umbauten auf Menschen mit Einschränkungen Rücksicht
genommen.
Resümee: Man braucht leider für jede Kleinigkeit Gesetze
und Verordnungen um Menschen zum Umdenken zu bewegen. Menschen
die als Argumentation die hohen Kosten anführen, sollten
darüber nachdenken, dass vielleicht schon morgen auch Sie
betroffen sein könnten. Ein bisschen Freundlichkeit und
Hilfsbereitschaft schadet keinem, ersetzt oft Gesetze und macht
allen das Leben angenehmer. Wenn Behinderung zur Normalität
geworden ist, rücken Kosten und Mühen in den Hintergrund.
Arbeiten wir alle daran
Ihr Ernst
Tille
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Kunst
und Kaffee 17. bis 19. März 2006 In
diesem Jahr war es uns wieder möglich 3 Tage hindurch die
Türen für Kunst und Kaffee auf zu machen. Dies war
nur mit kräftiger Unterstützung des Kulturamtes der
Stadt Tulln möglich. Ein herzliches Dankeschön auf
Frau Kulturstadträtin Mag. Susanne Schimek. Der Minoritensaal
war ein schönes Ambiente für diese Veranstaltung.
Die Besucher äußerten sich sehr bewegt über
die Gestaltung dieses offenen Kaffeehauses, und das nur für
drei Tage. Es freut uns auch ganz besonders, daß wir im
Rahmen der Eröffnungsveranstaltung durch die Bildversteigerung
ROJO, eine Gemeinschaftsarbeit der Künstlerin Gerlinde
Zickler und Josef Kühn aus Wien, einen beträchtlichen
Geldbetrag dem Verein EXIT aus Tulln überreichen konnten,
zudem der Ersteigerer dieses Bildes, Herr LadgAbg. Helmuth Cervenka
es ganz überraschend dem Wohnhaus der Caritas in Tulln
weitergegeben hat.
Da können wir wirklich sagen: Das war ein Miteinander leben!!!
Und auch geben !!!
Wir möchten auch den Menschen von Freak Radio aus Wien
herzlich danken. Freak Radio ist für uns schon ein richtiger
Partner geworden. Sie helfen uns immer wieder unsere Anliegen
aber auch unsere Arbeit in die Öffentlichkeit zu bringen.
Auch das ist notwendig, wahrgenommen zu werden.
Bedanken möchten wir uns auch bei den Besuchern, denn auch
sie sind uns wichtig. Denn erst dann macht eine Veranstaltung
Freude und Sinn. Viele Besucher sind der Lohn und Dank zugleich
für uns alle, behindert und nichtbehindert. Programm und
Bildergalerie [ hier ]
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Bildung
- Fahrradführerschein Das
gemeinsame Lernen von Menschen mit und ohne Behinderung ist
methodisch bisher fast nur während der Schulzeit in Integrationsklasssen
gegeben. Auf dem Erwachsenenbildungssektor gibt es weder methodische
Konzepte noch konkrete Angebote des Integrativen Lernens.
Wir vom Verein Miteinander leben müssen immer wieder erfahren,
daß es in Tulln in Wirklichkeit noch immer schwer ist,
diesen Menschen, was Weiterbildung betrifft, passende Möglichkeiten
zu bieten.
So haben wir es uns auch zur Aufgabe gemacht unseren behinderten
Menschen in Tulln zu helfen, Möglichkeiten dafür zu
finden und zu schaffen.
Die Volkshochschule in Meidlung hat es schon geschafft. Ingesamt
36 Kurse ermöglichen es ca. 340 Teilnehmern pro Jahr, sich
zu zahlreichen Themen weiterzubilden. Alle für Menschen
mit Lernschwierigkeiten und geistiger Behinderung. Besonders
den behinderten Menschen, die eine Integration in den ersten
Arbeitsmarkt anstreben, werden EDV-Schulungen, Englisch, Lesen,
Schreiben, Rechnen, Gesprächstraining angeboten.
Wichtig ist es auch für diese Menschen Begegnungsorte zu
schaffen, wo die Möglichkeit des «Miteinander Lernens»
erlebbar wird. Themen gäbe es viele:
wie «Konflikte regeln», «Schreibwerkstatt»,
«Gesunde Ernährung», «Bewegen und Malen»,
«Theaterspielen» usw.
In Tulln machen wir nur kleine Schritte. So hat uns die Volkshochschule
schon EDV-Kurse ermöglicht, doch aus Mangel an Räumlichkeiten
stehen sie nicht mehr auf dem Plan.
Schwierig ist es auch in der Musikschule, auch dort konnte noch
kein Projekt mit behinderten Menschen verwirklicht werden. So
bildet sich eine Gruppe behinderter Menschen im Caritas-Wohnhaus
musikalisch weiter.
Das ist schade, denn so lange öffentliche Institutionen
für Menschen mit Behinderung nicht wirklich offen sind,
bleibt ein unliebsames Gefühl im Bauch, so können
wir nie «Miteinander lernen – und voneinander lernen.
In diesem Jahr konnten wir einigen Bewohnern des Caritashauses
in Tulln eine Fahrradprüfung ermöglichen. Erwachsene
brauchen ja keinen Fahrradführerschein. Jedoch alle wollten
die Kenntnisse verbessern und eine Bestätigung ihres Könnens
zu ihrem perönlichen Schutz und auch derer im Straßenverkehr.
Ein Polzeiinspektor soll die Prüfung vornehmen! Philipp,
ein 10jähriger Bub wollte auch mitmachen. Er hat sich nicht
gescheut, mit etwas «anders Aussehenden» zur Prüfung
zu gehen. Das war ein tolles Erlebnis, viel hatten sie gelernt
und gepaukt. Bei der schriftlichen Prüfung gab es sogar
Höchstpunkte. Geschafft haben sie es alle. Nun sind sie
stolz. Im nächsten Jahr können wir ganz bestimmt vom
Fahrradausflug berichten. Bildergalerie [ hier
]
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Vereininternes
1. Fünf Vorstandssitzungen wurden in diesem Vereinsjahr
abgehalten. Die Mitgliederversammlung fand am 24. November 2006
in unserem Vereinslokal in Tulln unter Beisein von 12 Mitgliedern
statt. Es gibt einige Änderungen.
- Die Vereinsstatuten haben wir mit einfachen Worten geschrieben,
sodass die Texte auch für Menschen mit Leseschwäche
und anderen Beeinträchtigungen verstehen können. Diese
wurden auch von der Amtsbehörde genehmigt und bestätigt.
(siehe im Blattinneren).
- Die kooptierte Kassierin Elisabeth Schneider, sowie ihre Vertretung
Monika Görtz wurde von der Mitgliederversammlung mit einstimmiger
Mehrheit gewählt.
- Frau Monika Wurm hat aus privaten Gründen die Schriftführertätigkeit
zurückgelegt. Wir haben dafür auch Verständnis
und bedanken uns für ihre langjährige Arbeit und wünschen
uns, dass sie unsere Arbeit weiterhin unterstützt. Ein
Ersatz muss noch gefunden werden. Es haben sich glücklicher
Weise schon Interessenten gemeldet.
- Der restliche Vorstand ist auf seinem Platz geblieben.
2. Unsere Homepage wurde von unserem Webgestalter Herrn Walter
Orleth auf den neuesten Stand gebracht.
Herzlichen Dank für seine guten Ideen und rasche Umsetzung.
Er ist immer für neue Bilder und für Interessantes
offen und stellt dies auch so schnell als möglich auf unsere
Seiten im Internet.Wir bitten auch um Ihre Meinung! Schauen
Sie auch rein, sie werden laufend informiert und mit schönen
Bildern belohnt!3. Unser Mitgliederstand ist seit Jahren gleich
geblieben! Wir danken Ihnen für Ihre Treue!Es ist eine
Bestätgung unserer Arbeit. Es gibt auch viele kleine Unterstützer,
auch herzlichen Dank dafür. Mitglieder braucht jeder Verein,
sie sind die Basis und geben uns finanzielle so wie mentale
Kraft weiter zu arbeiten.
4. Seit Jahren ist unser Mitgliedsbeitrag von Euro 26,- gleich
geblieben. Inzwischen ist das Porto für Briefsendungen
und Zeitung, Papier, Telefongeb. teurer geworden. Daher hat
die Mitgliederversammlung beschlossen den Mitgliedsbeitrag ab
2007 um 1 Euro, also auf Euro 27,- zu erhöhen. |
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Ihre Anliegen
richten Sie bitte an:
Verein Miteinander leben
Frauentorgasse 41
3430 Tulln
Tel. 02272/61086
www.miteinanderleben.at
e-mail: buero@miteinanderleben.at
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