Vereinsinformation:
1/2005 - Dezember 2005
Freizeitgestaltung
Bildübergabe Bild „MITEINANDER“
Nationaler Erfolg
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
Runder Tisch im AMS Tulln
Unser Verein im Internet
Vereininternes
Zeitschrift schließen
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Vorwort:
Liebe Mitglieder, liebe Freunde des Vereines Miteinander leben,
wieder ist ein Jahr vergangen und man hat das Gefühl, dass
sich in unserer Zeit die Jahreswechselzeiten schneller nähern.
Überlichweise blicken wir dann an den kommenden Feiertagen
auf das vergangene Jahr zurück.
Als Verein können wir auf ein sehr positiv verlaufendes Jahr
zurückschauen. Es ist immer mehr spührbar, dass unsere
Arbeit in unserer Stadt bei den Menschen, auch in öffentlichen
Bereichen ankommt. Das Miteinander wird immmer mehr spührbar
und sichtbar. Was mich besonders freut, daß dies auch durch
finanzieller Unterstützung bekundet wird. Dafür möchte
ich mit viel Freude im Herzen im Namen des Vorstandes und aller
Vereinsmitglieder ganz herzlich Danke sagen!
Erstmals hat unser Verein die Grenzen des Bezirkes bzw. des Landes
Niederösterreich überschritten. Als Obfrau unseres Vereines
wurde ich vom Dachverband der Tiroler Selbsthilfe Vereine und Gruppen
im Gesundheitswesen zum 2. Osttiroler Selbshilfetag über Vermittlung
des ÖZIV in Krems als Referentin eingeladen. Unter den Gesprächspartnern
war auch Frau Ursula Haubner, Ministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz mit dabei. Dabei konnte ich die
Arbeit unseres Vereines vorstellen und auch aus eigenen Erfahrungen
und Erfolgen von schon gelungengem Miteinander behinderter und nichtbehinderter
Menschen in unserer Stadt berichten. Besonders wichtig war mir auch
von unserem Bemühen, Menschen mit Behinderung bzw. Lernschwierigkeit,
Ausbildung und berufliche Integration zu ermöglichen, zu berichten.
Da wartet noch viel Aufklärungsarbeit auf uns.
In der Demokratie darf es keine Diskriminierung eines Menschen
geben, sondern es muss eine Akzeptanz verbunden mit Verantwortung
gegenüber dem anderesdenkenden und anders aussehenden Menschen
sowie dessen religiöser und geistiger Auffassung geben, wobei
auch die Toleranz zu nennen ist.
Durch verschiedene Formen der Unterdrückung von Freiheit und
auch der geistigen Freiheit würde es einen großen Rückschritt
in der Kultur geben. Dies bedeutet aber auch, dass die Würde
des Menschen antastbar wäre und ihm kein Respekt und keine
Achtung entgegengebracht werden würde; damit würde der
Mensch auf Dauer die jahrhunderte bestehenden Werte zerstören.
Der Drang des Menschen wird immer nach Frieden und Freiheit bestehen,
wobei die Achtung und der Respekt sowie die Würde des Menschen
unantastbar sein müssen, denn damit ist es möglich, eine
sichere Zukunft auch für die nächsten Generationen zu
gewährleisten.
In diesem Zusammenhang ist es mir sehr wichtig, behinderte Menschen
anzuerkennen sowie sich für die Gleichstellung auszusprechen.
Das Gesetz der Achtung sollte bereits in den Kinderschuhen seine
Wiege haben, damit das Leben den Wert bekommt den es wert ist zu
Leben. Mit dem Behindertengleichstlellungsgesetz, welches im Parlament
endlich beschlossen wurde und ab 1. Jänner 2006 in Kraft tritt
ist ein weiterer großer Schriftt in die richtige Richtung
gemacht.
Auf den nächsten Seiten finden Sie einen kleinen Ausschnitt
unserer vergangenen und zukünftigen Aktivitäten und Berichten.
Erfreuen Sie sich an den Fotos, die die Liebe und das Miteinander
von Menschen sichtbar machen.
Wichtig für Sie ist auch zu wissen, daß wir mit dem
Verein MÖWE in ein neues Haus umgezogen sind.
Unsere neue Vereinsadresse: 3430 Tulln, Frauentorgasse 41.
So bleibt mir zum Schluß dem Vorstand, den Mitgliedern, Unterstützern
für Ihre ehrenamtliche Arbeit und finanziellen Mitteln zu danken
und wünsche allen gesegnete Feiertage und ein gesundes, erfolgreiches
Jahr 2006.
Eure Obfrau
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Freizeitgestaltung
Wie jedes Jahr haben wir auch heuer einiges miteinander unternommen. |
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Begonnen haben wir nach einer Winterpause mit einem Ausflug nach
Laa in die Therme. Diese Ausflüge sind wegen ihrem Erholungswert
besonders beliebt.
An dieser Stelle ein ganz besonderes Dankeschön an das Personal
der Therme Laa für ihre selbstverständliche Hilfsbereitschaft.
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Josef und Pauli sehen doch ganz entspannt aus. |
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Ein Gruppenfoto zum Abschluss eines erholsamen Tages. |
Als nächstes stand Ende Mai ein Besuch der Rosenburg – natürlich
mit Greifvogelschau – und anschließendem Besuch eines Heurigen
im „Pfarrerstöckl“ in Stiefern/Kamp auf dem Programm.
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Der Adler ist zum Greifen nah. Wir folgen fasziniert der Vorführung. |
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Verschnaufpause nach einem steilen Anstieg zum Pfarrstöckl,
wo wir von einer Musikgruppe empfangen wurden. |
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Als Erinnerung an einen schönen und lehrreichen Sommertag
noch ein Gruppenfoto im Hängekorb. |
Vor der Sommerpause machten wir noch einen Schiffsausflug in die Wachau.
Dabei mussten wir feststellen, dass Dürnstein nicht gerade eine
Einladung für Rollstuhlfahrer ist. Aber mit vereinten Kräften
haben wir auch diese Schwierigkeit gemeistert.
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Pauli im Treppenlift des Schiffes, dessen Besatzung übrigens
sehr zuvorkommend war. |
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Nach einem anstrengen Marsch ruhen sich alle bei der Schiffsanlegestelle
aus. |
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Ein Abschlussfoto und schon fährt das Schiff ein. |
Unser, für den Herbst geplantes dreitägiges „Kunst-Cafe“
musste aus terminlichen Gründen auf 2006 verschoben werden. Interessierte
können sich aber schon einmal den Termin vormerken: 17. bis 19.
März 2006 im Minoritensaal.
Abschluss der heurigen Unternehmen war natürlich wieder ein Thermenausflug
nach Laa.
Ginge es nach unseren Freunden, hätten wir dort schon ein ABO.
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Regina, Poldi, Elfriede, Elisabeth und Monika beim Kaffeetrasch.
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Wasserratte Nicole kommt gerade von der Wasserrutsche. |
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Pauli, Betreuer Rainer, Obfrau Gerlinde, Poldi und Martin setzen
sich fürs Gruppenfoto auf den Liegen zusammen. |
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Bildübergabe Bild „MITEINANDER“
Am 1. Dezember fand die feierliche Übergabe des Acrylgemäldes
„MITEINANDER“ Format 1 x 2 m an die Bezirkshauptmannschaft
Tulln statt.
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Iris o`Rourke, BH Hofrat Johann Lampeitl, Gerlinde Zickler,
Vzbgm. Helga Zaussinger, Ernst Tille, Elisabeth Ruthner, Peter
Gardowky, Sonja Dragoni. |
Das Gemälde entstand im Rahmen des „Mit – Mensch –
Tages“ im Jahr 2003.
Ein Aktionstag organisiert von den Vereinen „MÖWE“
und „MITEINANDER LEBEN“, bei dem sich Menschen, die mit
einer Behinderung leben müssen und Gesunde begegneten. Gemeinsam
gelang unter der Leitung von Prof. Ernst-Ferdinand Wondrusch, akademischer
Maler, und der Beteiligung der Besucher des Aktionstages ein Kunstwerk
als Zeichen der gelebten Integration.
Dieses Kunstwerk hat jetzt einen ausgezeichneten Platz im Amtsgebäude
der BH Tulln – Kerschbaumergasse 15,
1. Stock gefunden.
Ein Danke an unsere Sponsoren: BA&CA Tulln, ERSTE Bank Tulln, Hypo
N.Ö.Landesbank Tulln, Raiffeisenbank Tulln, Raiffeisenbank Großweikersdorf,
Volksbank Tulln und Wiener Städtische Versicherung.
Ebenfalls Danke an den Bezirkshauptmann und Frau Dragoni für die
herzliche Aufnahme. |
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Nationaler Erfolg
Wie schon im Vorwort erwähnt konnte unsere Obfrau Gerlinde Zickler
am 11. November unseren Verein am 2. Osttiroler Selbsthilfetag im
Festsaal der Wirtschaftskammer in Lienz, Osttirol vorstellen und von
unseren Aktivitäten und gutem Miteinander mit den Menschen der
Stadt Tulln berichten. Ich habe das mit Freude gemacht, aber auch
mit sehr großem Optimismus, dass es auch weiterhin so bleibt.
Mit über dreissigjähriger Tätigkeit und Erfahrung in
der Berufswelt als behinderter Mensch, aber auch als Kunstschaffende,
konnte ich den TirolerInen, sei es noch in der Schule befindende,
oder in der Ausbildung stehende, Unterrichtende oder auch Berufsvermittlende
und Arbeitgeber und in der Politik Tätigen, ein lebendes Beispiel
geben und überzeugen, dass es sich lohnt Menschen mit Behinderung
einzustellen. |
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Bild li. unten: Briefauszug von Frau Ministerin
Ursule Haubner an Gerlinde Zickler. [ Vergrößern
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Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
Wir haben für Euch in ganz einfacher Sprache die wesentlichen
Änderungen aufgezeigt.
ÖSTERREICHISCHE GEBÄRDENSPRACHE WIRD IN DER VERFASSUNG
VERANKERT
Die Österreichische Gebärdensprache ist in der Verfassung
verankert und damit auch formell anerkannt worden. Die Österreichische
Gebärdensprache im Verkehr mit Verwaltungsbehörden und Gerichten
wird neben der deutschen Sprache anerkannt. Gebärdensprachen
sind wissenschaftlich als eigenständige und vollwertige Sprachen
anerkannt und haben auch grammatische Strukturen.
BEHINDERTENGLEICHSTELLUNGSGESETZ SOLL VOR DISKRIMINIERUNG SCHÜTZEN
Das von der Regierung beschlossene Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
soll Behinderte im Zuständigkeitsbereich des Bundes vor Diskriminierung
schützen und Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung
ermöglichen.
Zentraler Punkt ist ein weitreichendes Diskriminierungs-verbot, das
auch für nahe Angehörige, die Behinderte betreuen gilt und
neben unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierungen auch Belästigungen
umfasst. Demnach sind auch scheinbar neutrale Vorschriften oder Verfahren
nicht zulässig, wenn sie sich auf behinderte Personen in besonderer
Weise nachteilig auswirken und es keine sachlichen Gründe dafür
gibt.
Auch bauliche Barrieren fallen laut Gesetzentwurf grundsätzlich
unter den Tatbestand der Diskriminierung und müssen beseitigt
werden, es sei denn ihre Beseitigung hätte unverhältnismäßig
hohe Belastungen zur Folge. Allerdings muss selbst in diesen Fällen
alles getan werden, um zumindest eine Verbesserung der Situation herbeizuführen.
Zum Abbau baulicher Barrieren in Bundesgebäuden ist ein Etappenplan
vorgesehen.
Bei Verletzung des Diskriminierungsverbots sind laut Gesetzentwurf
Entschädigungszahlungen vorgesehen, wobei - abhängig etwa
von der Dauer der Diskriminierung und der Schwere des Verschuldens
- auch immaterieller Schadenersatz eingefordert werden kann. Ansprüche
sind dabei grundsätzlich vor ordentlichen Gerichten geltend zu
machen, allerdings muss zuvor beim Bundessozialamt ein Schlichtungsverfahren
durchgeführt werden. Die Kosten für dieses Schlichtungsverfahren
trägt der Bund. Werden Interessen und Rechte von Behinderten
wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt, kann auch die Österreichische
Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation - nach einer entsprechenden
Empfehlung des Bundesbehindertenbeirats - eine Klage einbringen (Verbandsklage).
In Kraft treten wird das neue Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
mit 1. Jänner 2006, in Bezug auf bauliche Barrieren und nicht
behindertengerechte öffentliche Verkehrsmittel und Verkehrsanlagen
sind allerdings längere Übergangsfristen - zum Teil bis
zum Jahr 2015 - verankert. Betreiber von Verkehrseinrichtungen, Verkehrsanlagen
oder von öffentlichen Verkehrsmitteln sind jedoch angehalten,
bis Ende 2006 einen Etappenplan zum Abbau von Barrieren zu erstellen.
Menschen mit Behinderungen werden aber nicht nur im Zuständigkeitsbereich
des Bundes vor Diskriminierungen geschützt werden, sondern auch
in der Arbeitswelt. Deshalb sieht er - nicht zuletzt aufgrund von
EU-Vorgaben - begleitend zur Erlassung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes
weitere Gesetzesänderungen vor.
So wird im Behinderteneinstellungsgesetz klar festgelegt, dass Behinderte
bei der Bezahlung und bei freiwilligen Sozialleistungen, aber auch
bei sonstigen Arbeitsbedingungen nicht benachteiligt werden dürfen.
Zudem hat der Arbeitgeber, soweit es ihm zumutbar ist, bauliche Barrieren
zu beseitigen und muss gegebenenfalls eingreifen, wenn Behinderte
am Arbeitsplatz belästigt, eingeschüchtert oder sonst entwürdigend
behandelt werden. Diese Bestimmungen gelten sowohl für die Privatwirtschaft
als auch für den Bundesdienst.
Sollte es bei bestehenden Dienstverhältnissen dennoch zu Diskriminierungen
kommen, drohen dem Arbeitgeber Entschädigungs- und Schadenersatzzahlungen.
Zudem kann der behinderte Arbeitnehmer auf seine Rechte - z.B. gleiches
Gehalt für gleiche Arbeit, Teilnahme an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen
- pochen. Ebenso kann Schadenersatz dann fällig werden, wenn
z.B. bei Stellenbesetzungen die Bewerbung eines Behinderten einfach
beiseite gelegt wird, obwohl dieser alle Jobkriterien erfüllt.
Analog zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz dürfen Ansprüche
bei ordentlichen Gerichten nur dann geltend gemacht werden können,
wenn zuvor beim Bundessozialamt ein Schlichtungsverfahren durchgeführt
wurde.
Zur Unterstützung und zur Beratung von behinderten Menschen,
die sich in der Arbeitswelt oder im Zuständigkeitsbereich des
Bundes diskriminiert fühlen, ist die Einrichtung eines weisungsfreien
Behindertenanwalts im Sozialministerium vorgesehen. Dieser wird -
jeweils auf die Dauer von vier Jahren - vom Sozialminister bestellt.
Bis zum Druck dieser Ausgabe wurde die Person dieses Behindertenanwaltes
noch nicht bekannt gegeben.
Weitere Änderung:
Lt. Amtsblatt der Ausgabe vom 1. Oktober 2005 ist der Amtsarzt für
die Feststellung einer Behinderung nicht mehr zuständig. Alle
bisherigen Bescheinigungen behalten aber ihre Gültigkeit.
Für die Feststellung einer Behinderung ab 2005 ist daher in der
Regel ein Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses an die jeweilige
Landesstelle des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen
zu richten.
Landesstelle Niederösterreich, 3100 St. Pölten, Grenzgasse
11/3
Für diesen Antrag verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular.
Erhältlich bei obgenannter Adresse oder bei Ihrem Finanzamt.
Ein Behindertenpass wird nur ausgestellt, wenn der Grad mindestens
50 % beträgt. Liegt er unter diesen 50 % ergeht ein abschlägiger
Bescheid, aus dem der niedrigere Grad der Behinderung hervorgeht.
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Runder Tisch im AMS Tulln
Wir befürworten und unterstützen jede Initiative um den
Zugang auf den Arbeitsmarkt von Menschen mit Lernschwierigkeiten und
sonstiger Beeinträchtigung leichter zu ermöglichen.
Daher ein großes Dankeschön an Frau Reg. Rat Helga Köcher
vom AMS Tulln für diese Veranstaltung!
Am 18. November 2006 hat die Leiterin des AMS Tulln, Fr. Reg. Rat
Helga Köcher zu einem Runden Tisch eingeladen. Thema „
Integration am Arbeitsplatz“.
Zweck dieses Treffens von Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Arbeitmarktservice,
Wirtschaftsvertretern, Sozialpartnern und Vertretern aus verschiedenen
Organisationen und Vereinen war es, eine bessere Gesprächsbasis
zwischen Unternehmern und behinderten Arbeitssuchenden zu schaffen.
Hr. Widy vom Bundessozialamt und Hr. Schulteis vom AMS haben dabei
ihre Möglichkeiten der Förderung solcher Arbeitsplätze
ausführlich erklärt.
Eines wurde trotz aller Erklärung und gegenseitigem Verständnis
trotzdem festgehalten -
Information über Integration am Arbeitsplatz kann nur im persönlichen
Gespräch funktionieren.
Gewerkschaftsvertreter Willibald Schwanzer erbat daher von den Vertretern
der WK Unterstützung, dass bei den Treffen der Unternehmer eine
ca. 5 – 10 min. Vorstellung dieser Förderungen eingeplant
wird.
AMS Projekte :
Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung JOB 2000
Programm JOB 2000 MOBIL
Programm JOBCHANCE
Programm SCHULDLOS
Bundessozialamt Projekte:
JOB COACHING
Integrative Berufsausbildung – Berufsausbildungsassistenz
Lohnförderungen
All diese Programme hier vorzustellen würde den Rahmen dieser
Zeitung sprengen.
Es ist aber die Mühe wert, sich darüber zu informieren.
Kontaktieren sie das AMS Tulln oder Hr. Mag. Widy vom Bundessozialamt
in St. Pölten
Tel 05 9988-7624 oder E-Mail: bundessozialamt.noe1@basb.gv.at
Sprechen wir nicht über Integration-
LEBEN WIR SIE |
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Unser Verein im Internet
Unser guter Geist im Internet ist Walter Orleth. Er gestaltet unsere
Homepage wirklich mit Gefühl und Sorgfalt und bringt sie auf
den neuesten Stand, Da wir ja alle schon unter Zeitmangel leiden und
Walter diese Arbeit in seiner Freizeit verrichtet kann nicht immer
alles gleich erledigt werden. Doch gibt er sich stets Mühe und
dafür möchte der Vorstand und im Sinne aller Mitglieder
und Freunde von Miteinander leben großen Dank aussprechen.
Dieses Jahr hat unsere Homepage ein neues Gesicht bekommen. Besuchen
Sie auch unser Gästebuch. Schreiben Sie uns Ihre Erlebnisse mit
behinderten Menschen, oder ihre Sorgen, ihre Freuden, wir werden sie
mit Ihnen teilen und wenn Not ist auch versuchen zu helfen.
AUFRUF !!!!
Auch unser Verein hat Mangel an ehrenamtlichen Mitarbeitern. Wir
wissen, viele Menschen sind in Vereinen tätig. Sich für
Menschen mit Behinderung einzusetzen und auch mit Ihnen Zeit zu verbringen
wird jedoch mit großen und weiten Herzen belohnt. Machen Sie
mit bei unseren Ausflügen oder bei Veranstaltungen. Rufen Sie
an unter 02272/61086 bei Frau Zickler oder Ernst Tille 0650 440 06
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Vereininternes
1. Wir haben eine neu Anschschrift. Siehe unter "Wir
über uns"
2. Bei der Generalversammlung am 27. 10. 2005 wurden einstimmig die
Statutenänderungen nach dem neuen Vereinsgesetz, gültig
ab Juni 2006, beschlossen. Wir haben sie nun um Bestätigung an
die Vereinspolizei abgeschickt und werden sie nach der Genehmigung
allen Vereinsmitgliedern zukommen lassen.
3. An unserem Gesamtvorstand hat sich nichts geändert. Siehe
unter "Wir über
uns" |
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Ihre Anliegen
richten Sie bitte an:
Verein Miteinander leben
Frauentorgasse 41
3430 Tulln
Tel. 02272/61086
www.miteinanderleben.at
e-mail: buero@miteinanderleben.at
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