zur Starseite von MiteinanderLeben

Vereinsinformation: 1/2005 - Dezember 2005

Freizeitgestaltung
Bildübergabe Bild „MITEINANDER“
Nationaler Erfolg
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
Runder Tisch im AMS Tulln
Unser Verein im Internet
Vereininternes

Zeitschrift schließen


Vorwort:


Liebe Mitglieder, liebe Freunde des Vereines Miteinander leben,

wieder ist ein Jahr vergangen und man hat das Gefühl, dass sich in unserer Zeit die Jahreswechselzeiten schneller nähern. Überlichweise blicken wir dann an den kommenden Feiertagen auf das vergangene Jahr zurück.
Als Verein können wir auf ein sehr positiv verlaufendes Jahr zurückschauen. Es ist immer mehr spührbar, dass unsere Arbeit in unserer Stadt bei den Menschen, auch in öffentlichen Bereichen ankommt. Das Miteinander wird immmer mehr spührbar und sichtbar. Was mich besonders freut, daß dies auch durch finanzieller Unterstützung bekundet wird. Dafür möchte ich mit viel Freude im Herzen im Namen des Vorstandes und aller Vereinsmitglieder ganz herzlich Danke sagen!

Erstmals hat unser Verein die Grenzen des Bezirkes bzw. des Landes Niederösterreich überschritten. Als Obfrau unseres Vereines wurde ich vom Dachverband der Tiroler Selbsthilfe Vereine und Gruppen im Gesundheitswesen zum 2. Osttiroler Selbshilfetag über Vermittlung des ÖZIV in Krems als Referentin eingeladen. Unter den Gesprächspartnern war auch Frau Ursula Haubner, Ministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz mit dabei. Dabei konnte ich die Arbeit unseres Vereines vorstellen und auch aus eigenen Erfahrungen und Erfolgen von schon gelungengem Miteinander behinderter und nichtbehinderter Menschen in unserer Stadt berichten. Besonders wichtig war mir auch von unserem Bemühen, Menschen mit Behinderung bzw. Lernschwierigkeit, Ausbildung und berufliche Integration zu ermöglichen, zu berichten. Da wartet noch viel Aufklärungsarbeit auf uns.

In der Demokratie darf es keine Diskriminierung eines Menschen geben, sondern es muss eine Akzeptanz verbunden mit Verantwortung gegenüber dem anderesdenkenden und anders aussehenden Menschen sowie dessen religiöser und geistiger Auffassung geben, wobei auch die Toleranz zu nennen ist.

Durch verschiedene Formen der Unterdrückung von Freiheit und auch der geistigen Freiheit würde es einen großen Rückschritt in der Kultur geben. Dies bedeutet aber auch, dass die Würde des Menschen antastbar wäre und ihm kein Respekt und keine Achtung entgegengebracht werden würde; damit würde der Mensch auf Dauer die jahrhunderte bestehenden Werte zerstören. Der Drang des Menschen wird immer nach Frieden und Freiheit bestehen, wobei die Achtung und der Respekt sowie die Würde des Menschen unantastbar sein müssen, denn damit ist es möglich, eine sichere Zukunft auch für die nächsten Generationen zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang ist es mir sehr wichtig, behinderte Menschen anzuerkennen sowie sich für die Gleichstellung auszusprechen. Das Gesetz der Achtung sollte bereits in den Kinderschuhen seine Wiege haben, damit das Leben den Wert bekommt den es wert ist zu Leben. Mit dem Behindertengleichstlellungsgesetz, welches im Parlament endlich beschlossen wurde und ab 1. Jänner 2006 in Kraft tritt ist ein weiterer großer Schriftt in die richtige Richtung gemacht.
Auf den nächsten Seiten finden Sie einen kleinen Ausschnitt unserer vergangenen und zukünftigen Aktivitäten und Berichten. Erfreuen Sie sich an den Fotos, die die Liebe und das Miteinander von Menschen sichtbar machen.

Wichtig für Sie ist auch zu wissen, daß wir mit dem Verein MÖWE in ein neues Haus umgezogen sind.
Unsere neue Vereinsadresse: 3430 Tulln, Frauentorgasse 41.

So bleibt mir zum Schluß dem Vorstand, den Mitgliedern, Unterstützern für Ihre ehrenamtliche Arbeit und finanziellen Mitteln zu danken und wünsche allen gesegnete Feiertage und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2006.

Eure Obfrau

[ nach oben ]

Freizeitgestaltung
Wie jedes Jahr haben wir auch heuer einiges miteinander unternommen.
 
Begonnen haben wir nach einer Winterpause mit einem Ausflug nach Laa in die Therme. Diese Ausflüge sind wegen ihrem Erholungswert besonders beliebt.
An dieser Stelle ein ganz besonderes Dankeschön an das Personal der Therme Laa für ihre selbstverständliche Hilfsbereitschaft.

 
Josef und Pauli sehen doch ganz entspannt aus.   Ein Gruppenfoto zum Abschluss eines erholsamen Tages.

Als nächstes stand Ende Mai ein Besuch der Rosenburg – natürlich mit Greifvogelschau – und anschließendem Besuch eines Heurigen im „Pfarrerstöckl“ in Stiefern/Kamp auf dem Programm.

 
Der Adler ist zum Greifen nah. Wir folgen fasziniert der Vorführung.   Verschnaufpause nach einem steilen Anstieg zum Pfarrstöckl, wo wir von einer Musikgruppe empfangen wurden.

Als Erinnerung an einen schönen und lehrreichen Sommertag noch ein Gruppenfoto im Hängekorb.

Vor der Sommerpause machten wir noch einen Schiffsausflug in die Wachau.
Dabei mussten wir feststellen, dass Dürnstein nicht gerade eine Einladung für Rollstuhlfahrer ist. Aber mit vereinten Kräften haben wir auch diese Schwierigkeit gemeistert.

 
Pauli im Treppenlift des Schiffes, dessen Besatzung übrigens sehr zuvorkommend war.   Nach einem anstrengen Marsch ruhen sich alle bei der Schiffsanlegestelle aus.

Ein Abschlussfoto und schon fährt das Schiff ein.

Unser, für den Herbst geplantes dreitägiges „Kunst-Cafe“ musste aus terminlichen Gründen auf 2006 verschoben werden. Interessierte können sich aber schon einmal den Termin vormerken: 17. bis 19. März 2006 im Minoritensaal.

Abschluss der heurigen Unternehmen war natürlich wieder ein Thermenausflug nach Laa.
Ginge es nach unseren Freunden, hätten wir dort schon ein ABO.

 
Regina, Poldi, Elfriede, Elisabeth und Monika beim Kaffeetrasch.   Wasserratte Nicole kommt gerade von der Wasserrutsche.

Pauli, Betreuer Rainer, Obfrau Gerlinde, Poldi und Martin setzen sich fürs Gruppenfoto auf den Liegen zusammen.
 
[ nach oben ]

Bildübergabe Bild „MITEINANDER“

Am 1. Dezember fand die feierliche Übergabe des Acrylgemäldes „MITEINANDER“ Format 1 x 2 m an die Bezirkshauptmannschaft Tulln statt.

Iris o`Rourke, BH Hofrat Johann Lampeitl, Gerlinde Zickler, Vzbgm. Helga Zaussinger, Ernst Tille, Elisabeth Ruthner, Peter Gardowky, Sonja Dragoni.

Das Gemälde entstand im Rahmen des „Mit – Mensch – Tages“ im Jahr 2003.
Ein Aktionstag organisiert von den Vereinen „MÖWE“ und „MITEINANDER LEBEN“, bei dem sich Menschen, die mit einer Behinderung leben müssen und Gesunde begegneten. Gemeinsam gelang unter der Leitung von Prof. Ernst-Ferdinand Wondrusch, akademischer Maler, und der Beteiligung der Besucher des Aktionstages ein Kunstwerk als Zeichen der gelebten Integration.

Dieses Kunstwerk hat jetzt einen ausgezeichneten Platz im Amtsgebäude der BH Tulln – Kerschbaumergasse 15,
1. Stock gefunden.

Ein Danke an unsere Sponsoren: BA&CA Tulln, ERSTE Bank Tulln, Hypo N.Ö.Landesbank Tulln, Raiffeisenbank Tulln, Raiffeisenbank Großweikersdorf, Volksbank Tulln und Wiener Städtische Versicherung.

Ebenfalls Danke an den Bezirkshauptmann und Frau Dragoni für die herzliche Aufnahme.

 

[ nach oben ]

Nationaler Erfolg

Wie schon im Vorwort erwähnt konnte unsere Obfrau Gerlinde Zickler am 11. November unseren Verein am 2. Osttiroler Selbsthilfetag im Festsaal der Wirtschaftskammer in Lienz, Osttirol vorstellen und von unseren Aktivitäten und gutem Miteinander mit den Menschen der Stadt Tulln berichten. Ich habe das mit Freude gemacht, aber auch mit sehr großem Optimismus, dass es auch weiterhin so bleibt.
Mit über dreissigjähriger Tätigkeit und Erfahrung in der Berufswelt als behinderter Mensch, aber auch als Kunstschaffende, konnte ich den TirolerInen, sei es noch in der Schule befindende, oder in der Ausbildung stehende, Unterrichtende oder auch Berufsvermittlende und Arbeitgeber und in der Politik Tätigen, ein lebendes Beispiel geben und überzeugen, dass es sich lohnt Menschen mit Behinderung einzustellen.

 
 
 
Bild li. unten: Briefauszug von Frau Ministerin Ursule Haubner an Gerlinde Zickler. [ Vergrößern ]
 
 
 
[ nach oben ]

Bundesbehindertengleichstellungsgesetz

Wir haben für Euch in ganz einfacher Sprache die wesentlichen Änderungen aufgezeigt.

ÖSTERREICHISCHE GEBÄRDENSPRACHE WIRD IN DER VERFASSUNG VERANKERT

Die Österreichische Gebärdensprache ist in der Verfassung verankert und damit auch formell anerkannt worden. Die Österreichische Gebärdensprache im Verkehr mit Verwaltungsbehörden und Gerichten wird neben der deutschen Sprache anerkannt. Gebärdensprachen sind wissenschaftlich als eigenständige und vollwertige Sprachen anerkannt und haben auch grammatische Strukturen.

BEHINDERTENGLEICHSTELLUNGSGESETZ SOLL VOR DISKRIMINIERUNG SCHÜTZEN

Das von der Regierung beschlossene Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz soll Behinderte im Zuständigkeitsbereich des Bundes vor Diskriminierung schützen und Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.

Zentraler Punkt ist ein weitreichendes Diskriminierungs-verbot, das auch für nahe Angehörige, die Behinderte betreuen gilt und neben unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierungen auch Belästigungen umfasst. Demnach sind auch scheinbar neutrale Vorschriften oder Verfahren nicht zulässig, wenn sie sich auf behinderte Personen in besonderer Weise nachteilig auswirken und es keine sachlichen Gründe dafür gibt.

Auch bauliche Barrieren fallen laut Gesetzentwurf grundsätzlich unter den Tatbestand der Diskriminierung und müssen beseitigt werden, es sei denn ihre Beseitigung hätte unverhältnismäßig hohe Belastungen zur Folge. Allerdings muss selbst in diesen Fällen alles getan werden, um zumindest eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. Zum Abbau baulicher Barrieren in Bundesgebäuden ist ein Etappenplan vorgesehen.

Bei Verletzung des Diskriminierungsverbots sind laut Gesetzentwurf Entschädigungszahlungen vorgesehen, wobei - abhängig etwa von der Dauer der Diskriminierung und der Schwere des Verschuldens - auch immaterieller Schadenersatz eingefordert werden kann. Ansprüche sind dabei grundsätzlich vor ordentlichen Gerichten geltend zu machen, allerdings muss zuvor beim Bundessozialamt ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Die Kosten für dieses Schlichtungsverfahren trägt der Bund. Werden Interessen und Rechte von Behinderten wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt, kann auch die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation - nach einer entsprechenden Empfehlung des Bundesbehindertenbeirats - eine Klage einbringen (Verbandsklage).

In Kraft treten wird das neue Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz mit 1. Jänner 2006, in Bezug auf bauliche Barrieren und nicht behindertengerechte öffentliche Verkehrsmittel und Verkehrsanlagen sind allerdings längere Übergangsfristen - zum Teil bis zum Jahr 2015 - verankert. Betreiber von Verkehrseinrichtungen, Verkehrsanlagen oder von öffentlichen Verkehrsmitteln sind jedoch angehalten, bis Ende 2006 einen Etappenplan zum Abbau von Barrieren zu erstellen.

Menschen mit Behinderungen werden aber nicht nur im Zuständigkeitsbereich des Bundes vor Diskriminierungen geschützt werden, sondern auch in der Arbeitswelt. Deshalb sieht er - nicht zuletzt aufgrund von EU-Vorgaben - begleitend zur Erlassung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes weitere Gesetzesänderungen vor.

So wird im Behinderteneinstellungsgesetz klar festgelegt, dass Behinderte bei der Bezahlung und bei freiwilligen Sozialleistungen, aber auch bei sonstigen Arbeitsbedingungen nicht benachteiligt werden dürfen. Zudem hat der Arbeitgeber, soweit es ihm zumutbar ist, bauliche Barrieren zu beseitigen und muss gegebenenfalls eingreifen, wenn Behinderte am Arbeitsplatz belästigt, eingeschüchtert oder sonst entwürdigend behandelt werden. Diese Bestimmungen gelten sowohl für die Privatwirtschaft als auch für den Bundesdienst.

Sollte es bei bestehenden Dienstverhältnissen dennoch zu Diskriminierungen kommen, drohen dem Arbeitgeber Entschädigungs- und Schadenersatzzahlungen. Zudem kann der behinderte Arbeitnehmer auf seine Rechte - z.B. gleiches Gehalt für gleiche Arbeit, Teilnahme an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen - pochen. Ebenso kann Schadenersatz dann fällig werden, wenn z.B. bei Stellenbesetzungen die Bewerbung eines Behinderten einfach beiseite gelegt wird, obwohl dieser alle Jobkriterien erfüllt.

Analog zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz dürfen Ansprüche bei ordentlichen Gerichten nur dann geltend gemacht werden können, wenn zuvor beim Bundessozialamt ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde.

Zur Unterstützung und zur Beratung von behinderten Menschen, die sich in der Arbeitswelt oder im Zuständigkeitsbereich des Bundes diskriminiert fühlen, ist die Einrichtung eines weisungsfreien Behindertenanwalts im Sozialministerium vorgesehen. Dieser wird - jeweils auf die Dauer von vier Jahren - vom Sozialminister bestellt. Bis zum Druck dieser Ausgabe wurde die Person dieses Behindertenanwaltes noch nicht bekannt gegeben.

Weitere Änderung:
Lt. Amtsblatt der Ausgabe vom 1. Oktober 2005 ist der Amtsarzt für die Feststellung einer Behinderung nicht mehr zuständig. Alle bisherigen Bescheinigungen behalten aber ihre Gültigkeit.
Für die Feststellung einer Behinderung ab 2005 ist daher in der Regel ein Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses an die jeweilige Landesstelle des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen zu richten.

Landesstelle Niederösterreich, 3100 St. Pölten, Grenzgasse 11/3

Für diesen Antrag verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular. Erhältlich bei obgenannter Adresse oder bei Ihrem Finanzamt.

Ein Behindertenpass wird nur ausgestellt, wenn der Grad mindestens 50 % beträgt. Liegt er unter diesen 50 % ergeht ein abschlägiger Bescheid, aus dem der niedrigere Grad der Behinderung hervorgeht.

[ nach oben ]

Runder Tisch im AMS Tulln

Wir befürworten und unterstützen jede Initiative um den Zugang auf den Arbeitsmarkt von Menschen mit Lernschwierigkeiten und sonstiger Beeinträchtigung leichter zu ermöglichen.

Daher ein großes Dankeschön an Frau Reg. Rat Helga Köcher vom AMS Tulln für diese Veranstaltung!

Am 18. November 2006 hat die Leiterin des AMS Tulln, Fr. Reg. Rat Helga Köcher zu einem Runden Tisch eingeladen. Thema „ Integration am Arbeitsplatz“.
Zweck dieses Treffens von Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Arbeitmarktservice, Wirtschaftsvertretern, Sozialpartnern und Vertretern aus verschiedenen Organisationen und Vereinen war es, eine bessere Gesprächsbasis zwischen Unternehmern und behinderten Arbeitssuchenden zu schaffen.
Hr. Widy vom Bundessozialamt und Hr. Schulteis vom AMS haben dabei ihre Möglichkeiten der Förderung solcher Arbeitsplätze ausführlich erklärt.
Eines wurde trotz aller Erklärung und gegenseitigem Verständnis trotzdem festgehalten -
Information über Integration am Arbeitsplatz kann nur im persönlichen Gespräch funktionieren.

Gewerkschaftsvertreter Willibald Schwanzer erbat daher von den Vertretern der WK Unterstützung, dass bei den Treffen der Unternehmer eine ca. 5 – 10 min. Vorstellung dieser Förderungen eingeplant wird.

AMS Projekte :
Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung JOB 2000
Programm JOB 2000 MOBIL
Programm JOBCHANCE
Programm SCHULDLOS

Bundessozialamt Projekte:
JOB COACHING
Integrative Berufsausbildung – Berufsausbildungsassistenz
Lohnförderungen
All diese Programme hier vorzustellen würde den Rahmen dieser Zeitung sprengen.
Es ist aber die Mühe wert, sich darüber zu informieren.

Kontaktieren sie das AMS Tulln oder Hr. Mag. Widy vom Bundessozialamt in St. Pölten
Tel 05 9988-7624 oder E-Mail: bundessozialamt.noe1@basb.gv.at

Sprechen wir nicht über Integration-
LEBEN WIR SIE

 
 
[ nach oben ]

Unser Verein im Internet

Unser guter Geist im Internet ist Walter Orleth. Er gestaltet unsere Homepage wirklich mit Gefühl und Sorgfalt und bringt sie auf den neuesten Stand, Da wir ja alle schon unter Zeitmangel leiden und Walter diese Arbeit in seiner Freizeit verrichtet kann nicht immer alles gleich erledigt werden. Doch gibt er sich stets Mühe und dafür möchte der Vorstand und im Sinne aller Mitglieder und Freunde von Miteinander leben großen Dank aussprechen.

Dieses Jahr hat unsere Homepage ein neues Gesicht bekommen. Besuchen Sie auch unser Gästebuch. Schreiben Sie uns Ihre Erlebnisse mit behinderten Menschen, oder ihre Sorgen, ihre Freuden, wir werden sie mit Ihnen teilen und wenn Not ist auch versuchen zu helfen.

AUFRUF !!!!

Auch unser Verein hat Mangel an ehrenamtlichen Mitarbeitern. Wir wissen, viele Menschen sind in Vereinen tätig. Sich für Menschen mit Behinderung einzusetzen und auch mit Ihnen Zeit zu verbringen wird jedoch mit großen und weiten Herzen belohnt. Machen Sie mit bei unseren Ausflügen oder bei Veranstaltungen. Rufen Sie an unter 02272/61086 bei Frau Zickler oder Ernst Tille 0650 440 06 01

 
[ nach oben ]

Vereininternes

1. Wir haben eine neu Anschschrift. Siehe unter "Wir über uns"

2. Bei der Generalversammlung am 27. 10. 2005 wurden einstimmig die Statutenänderungen nach dem neuen Vereinsgesetz, gültig ab Juni 2006, beschlossen. Wir haben sie nun um Bestätigung an die Vereinspolizei abgeschickt und werden sie nach der Genehmigung allen Vereinsmitgliedern zukommen lassen.

3. An unserem Gesamtvorstand hat sich nichts geändert. Siehe unter "Wir über uns"

 
 
Ihre Anliegen richten Sie bitte an:
Verein Miteinander leben
Frauentorgasse 41
3430 Tulln
Tel. 02272/61086
www.miteinanderleben.at
e-mail:
buero@miteinanderleben.at